Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natürliche Inhaltsstoffe
Plastikfrei
Zuckerfrei
Keine Süßstoffe
Vegan
Einzigartige Schildkrötenform
Niederländisches Produkt
Allgemeine Einkaufsbedingungen von BenBits B.V. und ihren Tochtergesellschaften, die in diesen Bedingungen jeweils einzeln als „BenBits” bezeichnet werden:
Allgemein
Vertragsabschluss
1.1 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn BenBits ein Angebot durch eine schriftliche Bestellung annimmt.
1.2 Alle Kosten, die der anderen Partei im Zusammenhang mit einem Angebot entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
Preis, Zahlung und Sicherheit Vorauszahlung
2.1 Sofern vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Preis allumfassend und umfasst somit (i) alle Kosten und Gebühren, angemessene Verpackung, Inspektionen, Tests, Zertifikate, Einfuhrzölle, Abgaben, Transport und Ähnliches, jedoch ohne Mehrwertsteuer und für die Erbringung von Dienstleistungen, sowie (ii) Reise- und Aufenthaltskosten, Reisezeiten, Transport-, Büro-, Verpflegungs-, Verwaltungs- und sonstige Gemeinkosten, die Kosten Dritter, die von der anderen Partei mit schriftlicher Zustimmung von BenBits beauftragt wurden.
2.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und sofern die andere Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wird BenBits die Zahlung von Rechnungen innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Höchstfrist, abhängig von der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, veranlassen. Rechnungen gelten nur dann als zahlbar, wenn sie korrekt spezifiziert sind, die relevante und korrekte Referenz- oder Bestellnummer enthalten, das Datum der Bestellung von BenBits angeben und an die richtige Abteilung für Kreditorenbuchhaltung gesendet werden. Falsch spezifizierte Rechnungen werden an die andere Partei zurückgesandt und können zu Zahlungsverzögerungen führen.
2.3 Die Zahlung durch BenBits bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag, diesen Bedingungen oder dem Gesetz. Die Zahlung kann nicht als Anerkennung der Tauglichkeit der gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen durch BenBits angesehen werden und entbindet die andere Partei nicht von ihrer diesbezüglichen Haftung.
2.4 Die Zahlung befreit BenBits von allen Verpflichtungen, die sich aus dem betreffenden Vertrag ergeben, und kann von der anderen Partei nicht als Zahlung einer anderen angeblichen Forderung der anderen Partei gegenüber BenBits angesehen werden.
2.5 Die andere Partei darf während der Laufzeit des Vertrags die vereinbarten Preise nicht erhöhen. Ist die andere Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtet, die Preise zu erhöhen, hat BenBits das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Einkauf von Waren
3 Die allgemeinen Artikel 4 bis 9 gelten zusätzlich zu den oben und unten aufgeführten allgemeinen Bestimmungen, soweit sich der Vertrag zwischen BenBits und der anderen Partei auf von BenBits gekaufte oder zu kaufende Waren von oder über die andere Partei bezieht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Artikeln 4 bis 9 und anderen Artikeln dieser Bedingungen haben die Artikel 4 bis 9 Vorrang.
Lieferung, Verpackung
4.1 Vorbehaltlich einer schriftlichen Abweichung erfolgen Lieferungen „Delivered at Place” (gemäß den einschlägigen Bestimmungen der neuesten Fassung der Incoterms) an den von BenBits angegebenen Ort, mit begleitendem Frachtbrief. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags und ist eine Ausschlussfrist, deren Überschreitung zum Verlust von Rechten führt. Eine Überschreitung der Lieferfrist führt ohne Inverzugsetzung zum Verzug der anderen Partei. Die andere Partei ist verpflichtet, BenBits rechtzeitig und angemessen im Voraus über die Lieferung und die Möglichkeit einer verspäteten Lieferung zu informieren.
4.2 Die Waren und/oder Materialien müssen so verpackt und konserviert werden, dass sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind. Die andere Partei ist verpflichtet, etwaige Anweisungen von BenBits in dieser Hinsicht zu befolgen.
Übergang von Risiko und Eigentum
5.1 Die andere Partei garantiert, dass das vollständige und unbelastete Eigentum an den Waren übertragen wird.
5.2 Die Waren und/oder Materialien bleiben bis zu ihrer Lieferung gemäß den geltenden Incoterms auf Rechnung und Gefahr der anderen Partei.
5.3 Das Eigentum an den Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung von der anderen Partei auf BenBits über, es sei denn, (i) zwischen den Parteien wurde etwas anderes vereinbart oder (ii) die Waren werden von BenBits gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 abgelehnt.
Dokumentation, Ersatzteile und Werkzeuge
Alle Zeichnungen, Handbücher, Computerprogramme, Pläne, Werkzeuge und Nutzungsrechte, die für die Wartung, Reparatur, Nutzung und/oder Weiterlieferung der Waren erforderlich sind, werden BenBits gemeinsam geliefert und, sofern sie speziell im Zusammenhang mit der von BenBits aufgegebenen Bestellung angefertigt wurden, gemäß den Bestimmungen in Artikel 13 dieser Bedingungen in das Eigentum von BenBits überführt.
Inspektion und Qualitätskontrolle
7.1 Unbeschadet weiterer Rechte, einschließlich der Ablehnung von Waren, behält sich BenBits das Recht vor, die gelieferten oder zu liefernden Waren sowie die Einrichtungen der anderen Partei sowohl selbst als auch durch eine andere Partei zu inspizieren, zu kontrollieren und/oder zu testen, unabhängig davon, wo sich die Waren oder die betreffenden Einrichtungen befinden, sofern dies mit angemessener Frist angekündigt wurde. Die andere Partei wird bei dem Vorstehenden mitwirken. BenBits kann darüber hinaus ein Produktions- oder Bestätigungsmuster ohne Kosten verlangen. Die Kosten der Inspektion gehen zu Lasten der anderen Partei, wenn die inspizierten Waren und/oder Materialien nicht den Spezifikationen oder allgemeinen Anforderungen gemäß Artikel 8 entsprechen.
7.2 Die andere Partei erkennt an, dass BenBits keine vollständigen Zugangskontrollen durchführt.
7.3 Wenn (ein Teil einer Lieferung oder eine Produktionscharge der) Waren nicht den in Artikel 9 dargelegten Zusicherungen und Gewährleistungen sowie den Spezifikationen entspricht, kann BenBits nach eigenem Ermessen die gesamte Lieferung oder Produktion ablehnen.